Alle Sparbücher ab sofort bei Verlassenschaften meldepflichtig!

  • Auf Grund neuester Gerichtsentscheidungen (OGH 2 Ob 5/21f, 2 Ob 101/20x) müssen ab sofort alle Sparbücher, auch Typ1 Sparbücher (unter 15.000 Euro) im Falle einer Verlassenschaft an den Gerichtskommissär gemeldet werden.

    Wir unterstützen Sie gerne bei der Wahl alternativer Anlageformen!

    Wenden Sie sich dazu bitte direkt an Ihren Kundenberater per Telefon an
    07242 495-0 oder per E-Mail an office@vb-ooe.at