Sie können einen 15%igen Gewinnfreibetrag gewinnmindernd geltend machen, wenn Sie Unternehmer (Einzel- oder Personengesellschaft), Freiberufler, Land- und Forstwirt oder Gesellschafter einer GesmbH (mit einer Beteiligung von mehr als 25%) sind.

Der Gewinnfreibetrag beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 33.000 Euro 15%. Danach kommt es zu folgender Reduktion:

  • für Gewinne zwischen 33.000 und 178.000 Euro auf 13%
  • für Gewinne zwischen 178.000 und 353.000 Euro auf 7%
  • für Gewinne zwischen 353.000 und 583.000 Euro auf 4,5%

Ab einem Gewinn von 583.000 Euro gibt es gar keinen Gewinnfreibetrag mehr.
Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt damit EUR 46.400,00 pro Kalenderjahr und Steuerpflichtigem.

Ein sogenannter Grundfreibetrag bis zu einem Gewinn von € 33.000 steht jedem zu, selbst wenn nicht investiert wird. Der maximale Grundfreibetrag beträgt € 4.950 (15% von € 33.000). Für den darüber hinausgehenden Gewinnfreibetrag müssen Sie ungebrauchte, abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere anschaffen. Auch Gebäude- und Mieterinvestitionen sind im Rahmen des Gewinnfreibetrages begünstigt.

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