Corona-Krise: KMU, Freie Berufe

  • Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

Wer wird gefördert?

  • Gewerbliche und industrielle Klein- und Mittelunternehmen sowie Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammertern Freien Beruf selbstständig ausüben.

Was wird gefördert?

  • Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten) sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist.

In welcher Höhe werden Garantien übernommen?

    • Bis zu 80 % eines Kredites von bis zu EUR 2,5 Millionen pro KMU (inkl. Verflechtungen).
    • Garantielaufzeit  max. 5 Jahre, max. bis 31.12.2024

Kosten

  • Verzicht auf die Verrechnung von Bearbeitungs- und Garantieentgelten von Seiten der Förderstellen

Antragstellung – ab sofort Einreichung durch die finanzierende Bank

  • Der Antrag wird nunmehr durch die finanzierende Bank bei der aws eingereicht (nicht wie bisher über den Fördermanager der aws durch den Unternehmer).

  • Erforderliche Unterlagen: Diese Daten sind im aws-online Portal durch die einreichende Bank einzugeben.

    • Bankpromesse: eine kurze Info der finanzierenden Bank, dass sie bereit ist, die Finanzierung durchzuführen
    • Rating der Bank in Form der einjährigen Ausfallswahrscheinlichkeit
    • Bestätigung der Bank, dass das antragstellende Unternehmen die URG-Kriterien (URG - Unternehmensreorganisationsgesetz)in dem der Antragstellung vorangegangenen Wirtschaftsjahr nicht erfüll
    URG-Kriterien sind:
    • Vermutung des Reorganisationsbedarfs, das heißt, Eigenmittelquote weniger als 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre
    • spätestens 9 Monate nach dem letzten Bilanzstichtag ist der aktuelle Jahresabschluss für die Prüfung zu verwenden

Schnellverfahren

  • Ab sofort können Garantien für Überbrückungskredite und für Kredittilgungen in einem neuen Verfahren beantragt werden. Dieses Verfahren sieht vor, dass unmittelbar mit der Antragstellung der Garantievertrag ausgestellt wird. Aufschiebend bedingt einer Rückbestätigung durch das BMF. Aufgrund des sehr vereinfachten Verfahrens, das für eine Vielzahl von Garantien eingerichtet wurde, ist es jedenfalls erforderlich, dass der Garantieantrag vom Unternehmen gemeinsam mit der Bank gestellt wird. An den Förderungsvoraussetzungen und Förderungsinhalten ändert sich nichts. Anträge sind ab sofort über den aws Fördermanager möglich.
    Details unter: https://www.aws.at/aws-ueberbrueckungsgarantien/?ref=topnews

LBG-Empfehlung

  • Die Unterstützungsmaßnahmen richten sich an jene Unternehmen, die sich aufgrund der corona-bedingten Maßnahmen in einer Krisensituation befinden, aber grundsätzlich wirtschaftlich gesund sind. Für die Beantragung von Unterstützungsmaßnahmen ist das Vorliegen einer corona-bedingten Krisensituation nachzuweisen.

    Empfehlenswert ist daher, dass der Jahresabschluss 2019 zeitnah aufgestellt wird und das Rechnungswesen laufend, vollständig und richtig geführt wird, um corona-bedingte wirtschaftliche Einbrüche - beispielsweise ab März 2020 - darlegen zu können sowie die Erfüllung der einzelnen Voraussetzungen anhand des Jahresabschlusses nachzuweisen.

  • Autorenhinweis

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    LBG Österreich GmbH Wirtschaftsprüfung & Steuerberatung
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