Steuerreform 2021 - 2024

  • LBG Österreich hat für Sie die Vorhaben der österreichischen Bundesregierung rund um Steuern, Sozialversicherung, Bilanz und Rechtsformwahl analysiert, im LBG-Unternehmerleitfaden „Was bringt das Regierungsprogramm 2020 – 2024 | Analyse & Empfehlungen“ zusammengefasst und um Empfehlungen für Unternehmer, Selbstständige, Freie Berufe, Landwirte, Geschäftsführer, Vorstände sowie Dienstnehmer ergänzt. Im LBG-Leitfaden finden Sie alle Details und unsere erste fachliche Einschätzung. Bisher war offen, wann welche Maßnahmen in Kraft treten. Mit Ministerratsbeschluss vom 30.1.2020 liegt nun der Zeitplan zu den steuerlichen Vorhaben vor. Die Eckpunkte (Stand Ministerratsbeschluss 30.1.2020):

Maßnahmen mit Inkrafttreten 2021

    • Senkung der ersten Tarifstufe der Einkommensteuer (aktuell für Einkommensteile über € 11.000 bis € 18.000, gilt auch für die Lohnsteuer) von 25 % auf 20 %. Der für die Kalenderjahre 2016 – 2020 befristet eingeführte Einkommensteuer-Spitzentarif von 55 % (für aktuell Einkommensteile über € 1 Mio., gilt auch für die Lohnsteuer) wird (für eine noch unbestimmte Dauer) verlängert.
    • Entlastungen für die Landwirtschaft:
      Erhöhung der Buchführungsgrenze auf 700.000 Euro, Absenkung des fiktiven Ausgedinges auf 10%, Erhöhung der PV-Beitragsgrundlage für hauptberuflich Beschäftigte bis 27 Jahre, Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage auf das ASVG-Niveau, 3-Jahres-Verteilung für Gewinne in der Landwirtschaft.

    • Ökologisierende Maßnahmen (erster Schritt):
      Die Flugticketabgabe wird auf einheitlich 12 Euro festgelegt. Die Normverbrauchsabgabe wird erhöht, die CO2-Formel wird mit einer Aufhebung der Deckelung sowie einer Erhöhung der Spreizung zwischen emissionsfreien und emissionsstarken Neuwägen überarbeitet. Ökologisierung der bestehenden LKW-Maut (zB. durch eine stärkere Spreizung nach Euroklassen). Ökologisierung des Dienstwagenprivilegs für neue Dienstwägen mit dem Ziel, stärkere Anreize für CO2-freie Dienstwägen zu schaffen. Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales. Die Bundesregierung beabsichtigt, alle EU-rechtlich zulässigen Maßnahmen sowie nationale Maßnahmen zu setzen, um den Tanktourismus zu unterbinden und den LKW-Schwerverkehr zu reduzieren.

Maßnahmen mit Inkrafttreten 2022

    • Senkung der zweiten Tarifstufe der Einkommensteuer (aktuell für Einkommensteile über € 18.000 bis € 31.000, gilt auch für die Lohnsteuer) von 35 % auf 30 % und der dritten Tarifstufe der Einkommensteuer (aktuell für Einkommensteile über € 31.000 bis € 60.000, gilt auch für die Lohnsteuer) von 42 % auf 40 %.

    • Der Familienbonus Plus soll auf 1.750 Euro und der Kindermehrbetrag auf 350 Euro angehoben werden. Beim Kindermehrbetrag wird der Kreis der Bezugsberechtigten auf alle Erwerbstätigen ausgedehnt.

    • Einführung einer abgabenrechtlich begünstigten Mitarbeitererfolgsbeteiligung, analog der Begünstigung für Beteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Kapital eines Unternehmens.

    • Erhöhung des steuerlichen, investitionsunabhängigen Gewinn-Grundfreibetrages von € 30.000 auf € 100.000 (betrifft Einzelunternehmen, natürliche Personen als Gesellschafter von Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften).

    • Erhöhung der betraglichen Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro.

    • Einführung eines Gewinnrücktrages für Einnahmen- und Ausgabenrechner analog zur Lösung für Künstlerinnen und Künstler.

    • Ökologisierende Maßnahmen (zweiter Schritt):
      Erarbeitung des effizientesten ökonomischen Instrumentes zur schrittweisen Herstellung von Kostenwahrheit bei den CO2-Emissionen in den Sektoren, die nicht dem EU ETS unterworfen sind, z.B. durch CO2-Bepreisung über bestehende Abgaben oder ein nationales Emissionshandelssystem; Ermittlung der volkswirtschaftlichen Kosten von CO2-Emissionen als Referenzwert für Kostenwahrheit; Erarbeitung eines Implementierungspfades inklusive konkreter Maßnahmen zur Herstellung von Kostenwahrheit für CO2-Emissionen, die klare Lenkungseffekte haben, Planbarkeit sicherstellen, und die Erreichung der Pariser Klimaziele ermöglichen; Ausarbeitung sektoral differenzierter Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für Private gibt, unter Berücksichtigung vorhandener Umstiegsmöglichkeiten, sektoraler Auswirkungen, regionaler Unterschiede der Lebensverhältnisse und sozialer Abfederung bei gleichzeitiger Wahrung des CO2-Lenkungseffektes; Schaffung von Wahlmöglichkeiten und Anreizen für den Umstieg für Unternehmen und Private.

Weitere Maßnahmen

  • Weitere Maßnahmen, die im Laufe der Legislaturperiode 2020-2024 umgesetzt werden, für deren Inkrafttreten jedoch noch kein konkreter Zeitpunkt genannt wurde:

    • Senkung des Körperschaftsteuertarifs von 25 % auf 21 % (betrifft insbesondere GmbH, AG, Genossenschaft).
    Zur detaillierten Ausarbeitung und legistischen Vorbereitung der beiden Schritte der ökosozialen Steuerreform wird die Bundesregierung im Februar 2020 die im Regierungsprogramm vereinbarte „Task Force ökosoziale Steuerreform“ einsetzen.
    Die Bundesregierung beabsichtigt, alle Details zur Steuerreform bis zum Sommer 2020 auszuarbeiten. Wir rechnen daher bis spätestens dahin mit einem umfassenden Begutachtungsentwurf und in weiterer Folge mit einem Beschluss im Nationalrat noch im Laufe des Jahres 2020.

Leitfaden

  • Zur Förderung der Übersichtlichkeit des zeitlichen Inkrafttretens der einzelnen Maßnahmen haben wir diese hier stichwortartig angeführt. Eine detaillierte Darstellung mit praktischen Zusammenhängen und ersten Empfehlungen entnehmen Sie bitte unserem Leitfaden „Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024 | Analyse & Empfehlungen“.

  • Autorenhinweis

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